Gefährdung und Schutz
Der Bestandsrückgang, insbesondere derjenige seit dem Jahr 2000 von zehn auf vier Paare zeigt, dass der Schwarzstorch in Schleswig-Holstein hochgradig gefährdet ist. Das ist vor allem insofern besorgniseregend, als die Arealausweitung der Art nach Westen durchaus noch nicht abgeschlossen zu sein scheint und andere Bundesländer im gleichen Zeitraum Bestandszuwächse zu verzeichnen hatten.
Ein adulter Schwarzstorch segelt über seinem Brutrevier
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Als Gründe für den Rückgang wurden immer wieder diskutiert: fehlende Ungestörtheit am Brutplatz aufgrund verschiedener Faktoren, Entwässerung der Landschaft, Ausweitung des Maisanbaus, Konkurrenz durch Seeadler und Uhu, Prädation durch diese Arten (Janssen et al 2004) sowie Mißbrauch von Erfassungsdaten. Eine dezidierte Erforschung der Ursachen scheint nunmehr unerlässlich. Zudem ist eine Überwachung der Horstplätze in Erwähnung zu ziehen.
Desweiteren sollte eine Unterstützung durch biotopgestaltete Maßnahmen wie sie das Artenhilfsprogramm Schleswig-Holstein 2008 u.a. für den Schwarzstorch vorsieht, zügig in Angriff genommen und konsequent umgesetzt werden. Als besonders empfehlenswert erscheint in diesem Zusammenhang die Neubildung von Nichtwirtschafstwald in den Talräumen der Oberlaufbereiche von Bächen und kleinen Flüssen auf dem Wege der Sukzession oder mit Hilfe von Initialpflanzungen auengerechter Gehölze. Ein solches Vorgehen könnte einerseits zu einer langfristigen Vermehrung der als Brutplatz besonders geeigneten Feuchtwälder führen, andererseits aber auch zu einer Steigerung des Wertes kleiner Fließgewässer als Nahrungshabitat. Denn eine natürliche Reproduktion von Forellen und anderen Bachfischen, die im Nahrungsspektrum des Schwarzstorches eine große Rolle spielen, finden in Schleswig-Holstein fast ausschließlich in Waldbächen statt. Überdies kommen gerade die bachtypischen Arten unter den Wirbellosen bevorzugt in Waldbächen vor. Die Entwicklung der Auen zu gewässerbegleitenden Feuchtwäldern stellt somit auch einen wichtigen Schritt zum Erreichen des durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geforderten "guten ökologischen Zustands" der Fließgewässer dar. Folglich sollte die Wiederbewaldung von Talauen gleichfalls als ein Beitrag zur Umsetzung der WRRL verfolgt und aus EU-Mitteln gefördert werden, wie es an der Krückau bereits beispielhaft mit dem Zukunfswaldprojekt des Uetersener Ludwig-Meyn-Gymnasiums geschehen ist.