Vergiftung durch Bleimunition

Ab 2015 darf in Schleswig-Holstein nur noch bleifreie Jagdmunition verwendet werden!

Ab dem 1. April 2015 darf in Schleswig-Holstein auf der Jagd nicht mehr mit bleihaltiger Munition geschossen werden. Der Landtag verabschiedete eine entsprechende Änderung des Landesjagdgesetzes (§29, s.u.).

Die Jagd mit bleihaltiger Schrotmunition auf Wasserwild ist in Gewässernähe schon vorher eingeschränkt gewesen. Bei der Jagd auf Haarwild fernab von Gewässer bleibt der Einsatz weiterhin erlaubt.
„Zu gegebener Zeit werden wir über ein Verbot von Bleischrot beraten“, kündigt Ministeriumssprecherin Kabel an. (Quelle: SHZ v. 09.02.2015)

=> Jagdgesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landesjagdgesetz - LJagdG -)